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Hartplatzhelden abgegrätscht

Folgender Bericht wurde heute im Kreisanzeiger veröffentlicht. Von STEFAN BECHSTEIN Waldhessen. Am 8. Mai hat das Landgericht Stuttgart ein Urteil verkündet, das für die Hartplatzhelden GmbH – im im Sportjargon ausgedrückt – eine derbe Schlappe bedeutet. Dem Urteil nach dürfen auf der Internetplattform des Unternehmens mit der Adresse www.hartplatzhelden.de keine Videos von Fußballspielen aus dem Württembergischen Fußball-Verband (wfv) öffentlich zugänglich gemacht werden. Der hatte gegen die Portalbetreiber geklagt. Das Urteil könnte zum Präzedensfall werden und vielen anderen Internetanbietern einen Strich durch die Rechnung machen. Die Betreiber von hartplatzhelden.de sind nicht allein in diesem Marktsegment. Auf Seiten wie www.deinfussball.de oder www.amator-des-monats.de werden ebenfalls Amateurfußballvideos online gestellt. „Wir beobachten die Szene. Diese Internetportale schießen wie Pilze aus dem Boden“, sagt Anne Lange, Medienreferentin des Hessischen Fußballverbandes. Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat bereits reagiert und ein eigenes Portal für Amateurvideos auf www.fussball.de installiert. Der Markt birgt eine großes Gewinnpotential und ist heiß begehrt. Grundsätzlich aber gilt: Das Medien- und Vermarktungsrecht von Verbands- und Freundschaftsspielen liegt laut Paragraph 13 der wfv-Satzung beim Württembergischen Fußball-Verband. Und das Urteil des Stuttgarter Landgerichts stützt dessen Position. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die öffentliche Wiedergabe von Filmausschnitten von Fußballspielen, die unter der Organisation und Leitung des Klägers [wfv, d.Red.] stattgefunden haben, beeinträchtigt unzulässig die Vermarktungsmöglichkeiten des Klägers“. Richter nicht überzeugt Die Hartplatzhelden GmbH hingegen argumentierte vor Gericht, dass nicht der Verband Veranstalter der Amateurfußballspiele sei, sondern der jeweilige Verein. Den Richter überzeugte das nicht und er gab dem Kläger, dem wfv, recht. „Wir werden in Berufung gehen und hoffen auf einen Richter, der sich mit unseren Argumenten auseinandersetzt“, kündigt Thomas Ramge, zuständig für die Presse- und Kommunikationsarbeit bei der Hartplatzhelden GmbH, an. Die User könnten ohnehin weiter ihre Videos auf hartplatzhelden.de hochladen, so Ramge, „wenn, dann haften wir und nicht der User“. Und auch gesetzt den Fall, dass der wfv recht bekäme, „müssen wir ja nur Videos von Spielen aus dem wfv herausnehmen“, ergänzt der Wirtschaftsjournalist. Der wfv begründet sein Vermarktungsmonopol mit den Aufgaben, die er für die im Verband organisierten Vereine ausführt: Aufstellung der Spielpläne, Aus- und Fortbildung von Schiedsrichtern, Zurverfügungstellung einer Sportgerichtsbarkeit und die Organisation des Spielbetriebs. Kommerzielle Nutzung Jens-Uwe Münker, stellvertretender Geschäftsführer des Hessischen Fußballverbandes, unterstützt die juristische Vorgehensweise der württembergischen Kollegen: „Die Initiative des wfv zielt auf die kommerzielle Nutzung. Wenn durch ein solches Angebot Geld generiert wird, dann soll es auch den Vereinen zugute kommen“. Und das bedeute primär, so Münker, die Beiträge für die Vereine niedrig zu halten. Zusätzliche Einnahmen aus der Internetvermarktung seien auch zukünftig notwendig, vor dem Hintergrund, dass Mittel entfallen, wenn das Glücksspielmonopol von Lotto Hessen wegbricht. Gegen ein Einstellen von vereinseigenen Videos auf der vereinseigenen Homepage gebe es grundsätzlich nichts einzuwenden, so Münker, auch wenn es sich dabei ebenfalls um Spiele aus dem Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes handelt. Letzter Absatz ist der entscheidene für uns!

Dieser Artikel ist von www.hna.de, www.hersfelder-zeitung.de oder www.osthessen-sport.de übernommen, sofern nicht anders erwähnt.

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