Einspruch abgewiesen
Das heißt: 3 Punkte Abzug und 600,00 € Geldstrafe bleiben bestehen. Leider hat auch das Verbandgericht genau so wie das Kreissportgericht nicht den Mut aufgebracht den tatsächlichen Vorkommnissen Rechnung zu tragen und mit widersprüchlichen Argumenten versucht sich aus der prikären Angelegenheit (Rassismus etc.) rauszuhalten. Das Urteil ist rechtskräftig. Manfred Müller
Letzte Änderung am 04.12.2009 um 14:19 durch Sebastian Schmidt
Dieter Kollmann | kein Datum vermerkt
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