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100 Jahre SV 1914 Rotenburg
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Einspruch abgewiesen

Das heißt: 3 Punkte Abzug und 600,00 € Geldstrafe bleiben bestehen. Leider hat auch das Verbandgericht genau so wie das Kreissportgericht nicht den Mut aufgebracht den tatsächlichen Vorkommnissen Rechnung zu tragen und mit widersprüchlichen Argumenten versucht sich aus der prikären Angelegenheit (Rassismus etc.) rauszuhalten. Das Urteil ist rechtskräftig. Manfred Müller



Letzte Änderung am 04.12.2009 um 14:19 durch Sebastian Schmidt

1 Kommentare

Dieter Kollmann | kein Datum vermerkt

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